IHK – Handelsfachwirt

Geprüfter Handelsfachwirt IHK/Geprüfte Handelsfachwirtin IHK
Handelsfachwirte (Geprüfter Handelsfachwirt IHK/Geprüfte Handelsfachwirtin IHK) arbeiten im Einzel-, Groß- und Außenhandel. Sie führen Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle eigenständig und verantwortlich durch und nutzen dabei sowohl betriebswirtschaftliche als auch personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente.
Inhaltliche Schwerpunkte (gemäß Rahmenstoffplanung des DIHK):
- qualifizierte Handels- und Dienstleistungsaufgaben, rechtliche Vorschriften
- Organisations- und Führungsaufgaben, unternehmerische Kompetenzen mit der Befähigung zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
- Erarbeitung kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte und Lösungen unter Beachtung von Veränderungen und Methoden der Organisation
- Steuerung und Entwicklung des Qualitätsmanagements
- Marketingkonzeption, handelsrelevante Marktentwicklungen
- Informations- und Kommunikationstechniken
- Führungsgrundsätze, Führungs- und Qualifizierungsaufgaben
- kunden- und dienstleistungsorientierte Kommunikation und Kooperation
Denken Sie auch an die Fördermöglichkeiten durch Aufstiegs-BAföG für den Lehrgang Geprüfter Handelsfachwirt IHK/Geprüfte Handelsfachwirtin IHK.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung (Stand 22.10.2014):
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- der Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
- Vorlage von Zeugnissen, die glaubhaft machen, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Handlungsfähigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Berufspraxis:
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben worden sein (siehe Prüfungsordnung).
Teilnehmer: 6–16
